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   BSG, 04.06.2007 - B 9a BL 2/07 B   

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https://dejure.org/2007,31744
BSG, 04.06.2007 - B 9a BL 2/07 B (https://dejure.org/2007,31744)
BSG, Entscheidung vom 04.06.2007 - B 9a BL 2/07 B (https://dejure.org/2007,31744)
BSG, Entscheidung vom 04. Juni 2007 - B 9a BL 2/07 B (https://dejure.org/2007,31744)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 04.06.2007 - B 9a BL 2/07 B
    Hierfür muss eine Beschwerdebegründung jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, auf Grund deren bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Erkenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, den Beschwerdeführerinnen günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5, 35, 45 und § 160a Nr. 24, 34).
  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 11/03 B

    Würdigung von Beweisanträgen im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 04.06.2007 - B 9a BL 2/07 B
    Geben letztere - zu denen im Berufungsverfahren auch die Klägerinnen gehörten - in der mündlichen Verhandlung lediglich einen Sachantrag zu Protokoll, lässt das grundsätzlich nicht darauf schließen, ein zuvor schriftsätzlich gestellter Beweisantrag werde fallen gelassen (BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 1).
  • BSG, 05.05.2003 - B 13 SF 5/02 S

    Neues Kostenrecht im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 04.06.2007 - B 9a BL 2/07 B
    Die Kostenentscheidung beruht auf entsprechender Anwendung des § 193 SGG (vgl dazu BSG SozR 4-1500 § 183 Nr. 1).
  • BSG, 08.01.1985 - 7 BAr 109/84

    Kostenentscheidung - Berufungsurteil - Revision - Zulässigkeit der Revision

    Auszug aus BSG, 04.06.2007 - B 9a BL 2/07 B
    Dies folgt aus dem allgemeinen prozessrechtlichen Grundsatz, dass die Anfechtung der Entscheidung über den Kostenpunkt unzulässig ist, wenn nicht gegen die Entscheidung in der Hauptsache ein Rechtsmittel gegeben ist (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 54).
  • BSG, 22.07.2010 - B 13 R 585/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Anhörung eines

    Zum anderen wird dann aus dem Fehlen eines in der mündlichen Verhandlung ausdrücklich zu Protokoll - bzw in der Zustimmung zur Entscheidung ohne mündliche Verhandlung schriftsätzlich - aufrechterhaltenen Beweisantrags nicht stets der Schluss gezogen, dass dieser Beweisantrag bewusst nicht weiterverfolgt werden sollte (BSG vom 18.9.2003 - B 9 SB 11/03 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 1 RdNr 5 mwN; anders bei zwischenzeitlichen Ermittlungen des Gerichts: BSG vom 4.6.2007 - B 9a BL 2/07 B - Juris RdNr 7).
  • BSG, 06.11.2019 - B 9 SB 26/19 B

    Erstfeststellung eines Grades der Behinderung

    a) Soweit die Klägerin vorträgt, das LSG habe gegen seine Sachaufklärungspflicht verstoßen, weil es sie nicht persönlich angehört habe, räumt sie zutreffend selber ein, dass die persönliche Anhörung eines Beteiligten im sozialgerichtlichen Verfahren grundsätzlich kein Mittel der Sachaufklärung darstellt (vgl BSG Beschluss vom 4.6.2007 - B 9a BL 2/07 B - juris RdNr 10 mwN) .

    Die förmliche Parteivernehmung zählt dazu im sozialgerichtlichen Verfahren aber nicht (vgl BSG Beschluss vom 17.10.2008 - B 13 R 341/08 B - juris RdNr 8 mwN; BSG Beschluss vom 4.6.2007 - B 9a BL 2/07 B - juris RdNr 10 mwN; weitere Nachweise auch zu möglichen Ausnahmen bei Gutzler, SGb 2009, S 73 Fn 7) .

    Ihr Vorbringen gehört zum Gesamtergebnis des Verfahrens und ist von den Gerichten daher nach § 128 SGG entsprechend zu würdigen (BSG Beschluss vom 4.6.2007 - B 9a BL 2/07 B - juris RdNr 10 mwN) .

  • BSG, 17.10.2018 - B 9 V 20/18 B

    Grundrentenleistungen nach dem OEG

    Tut er dies nicht, kann das Gericht auch bei einem Beteiligten ohne berufsmäßigen Rechtsvertreter davon ausgehen, der Beweisantrag solle nicht weiter verfolgt werden (BSG Beschluss vom 4.6.2007 - B 9a BL 2/07 B - Juris RdNr 7).
  • BSG, 28.09.2015 - B 9 SB 21/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe für Nichtzulassungsbeschwerde

    Danach wird nicht deutlich, dass der Kläger den behaupteten Beweisantrag wenigstens sinngemäß auch dann noch aufrechterhalten hat, nachdem das LSG erneut von Amts wegen ein Sachverständigengutachten eingeholt hatte (hierzu BSG Beschluss vom 4.6.2007 - B 9a BL 2/07 B - RdNr 7).
  • BSG, 30.04.2014 - B 5 R 8/14 B
    Versäumt er dies, darf das Berufungsgericht auch bei Beteiligten ohne berufsmäßigen Rechtsvertreter davon ausgehen, dass sich frühere Beweisgesuche aufgrund der zwischenzeitlichen Ermittlungen erledigt haben (BSG Beschluss vom 4.6.2007 - B 9a BL 2/07 B - Juris RdNr 7).
  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 55/08 B
    15 Es fehlt bereits an der Bezeichnung eines formellen Beweisantrags, denn mit dem Antrag auf Anhörung des Klägers wird kein im sozialgerichtlichen Verfahren zulässiges Beweismittel benannt (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 2; BSG, Beschluss vom 27.12.1993, 11 BAr 57/93 - juris, RdNr 9; BSG, Beschluss vom 15.3.1996, 4 BA 4/96 - juris RdNr 6; BSG, Beschluss vom 18.2.2003, B 11 AL 273/02 B - juris RdNr 3; BSG, Beschluss vom 4.6.2007, B 9a BL 2/07 B, juris RdNr 10; zuletzt BSG, Beschluss vom 14.10.2008, B 13 R 407/08 B - juris, RdNr 18).
  • BSG, 25.09.2008 - B 7 AL 183/07 B
    9 Der Kläger behauptet zwar, das LSG sei seinen Beweisangeboten zur Vernehmung von Zeugen nicht gefolgt, wobei es im Hinblick darauf, dass der Kläger vor dem LSG anwaltlich nicht vertreten war, keine Rolle spielt, dass er seine Beweisanträge nicht bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem LSG ausdrücklich aufrechterhalten hat (BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 1 RdNr 5; BSG, Beschluss vom 4. Juni 2007 - B 9a BL 2/07 B).
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